etwas gerichtlich beglaubigen

etwas gerichtlich beglaubigen
засвидетельствовать (что-л.) в судебном порядке

Немецко-русский внешнеторговый и внешнеэкономический словарь. - М.: Русский язык. . 2001.

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  • bezeugen — attestieren; bescheinigen * * * be|zeu|gen [bə ts̮ɔy̮gn̩] <tr.; hat: als Zeuge erklären, durch eine entsprechende Aussage bestätigen: ich kann den Hergang, Tatbestand bezeugen. * * * be|zeu|gen 〈V. tr.; hat〉 1. etwas bezeugen 1.1 Zeugnis für,… …   Universal-Lexikon

  • Verein — Der Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem… …   Deutsch Wikipedia

  • E.V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • E. V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Eingetragener Verein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Trägerverein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Vereinsbaum — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Vereinswesen — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia


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